Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Winkler & Sliwka aus Osnabrück - Wir sind Ihre Anwälte für die Fachbereiche Arbeitsrecht und Familienrecht im Raum Oldenburg.

Wir handeln schnell und sorgen für klare Arbeitsverhältnisse

Störungen im Arbeitsverhältnis sind so alltäglich wie Streit in einer intakten Familie. Mal geht es nur um den Tagesablauf im Arbeitsverhältnis: Darf ich als Arbeitnehmer an diesen Arbeitsplatz versetzt werden oder darf ich meinen Arbeitnehmer dorthin versetzen? Darf ich Urlaub nehmen oder muss ich ihn gewähren? Habe ich Anspruch auf das 13. Gehalt oder kann ich es aus wirtschaftlichen Gründen streichen?

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Das andere Mal fällt der Streit heftiger aus und kann bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Werde ich von Kollegen rausgemobbt oder warum ist mein Betriebsfrieden gestört? Muss ich die Kündigung meines Arbeitgebers akzeptieren oder wie kann ich das Arbeitsverhältnis beenden?

Diese Probleme und viele weitere sind meine Einsatzbereiche für Sie als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück. Ich bin seit dem Jahr 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück und schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig.

Überwiegend vertrete ich die Interessen von Arbeitnehmern, aber auch die von Arbeitgebern, in der Regel Betriebe mit 10 bis 30 Mitarbeitern. Das muss auch so sein: Der gute Stürmer weiß, wie ein Abwehrspieler denkt und spielt ihm genau deshalb den Ball durch die Beine. Und umgekehrt!

Ich weiß um die Wichtigkeit des Arbeitsrechts für Sie, seien Sie nun Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Neben meiner Erfahrung und Versiertheit im Arbeitsrecht ist mein besonderes Engagement für jeden einzelnen Fall, egal ob groß oder klein, meine Stärke.

Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück entwickle ich mit Ihnen gemeinsam ein Konzept und erziele so für Sie eine optimale Lösung.


Kosten im Arbeitsrecht

Erfahrungsgemäß haben die meisten Mandanten eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko Arbeitsrecht abdeckt. In diesen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht und des Gerichts.

In den anderen Fällen muss grundsätzlich jeder Mandant die Kosten des Fachanwalts für Arbeitsrecht selbst übernehmen, und zwar - anders als in Zivilverfahren - auch, wenn Ihr Anspruch in vollem Umfang durchgesetzt wird. Bei außergerichtlicher Vertretung und bis zum Abschluss der ersten Instanz bleibt man auf den Kosten in der Regel also sitzen.

In meiner Kanzlei ist noch kein Mandat an diesem Umstand gescheitert. In sehr vielen Fällen kann Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können selbst Arbeitnehmer mit mittlerem und manchmal auch mit höherem Einkommen Prozesskostenhilfe bekommen, wenn eine mehrköpfige Familie und die Unterkunft finanziert werden muss.

Sollte kein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bestehen, teile ich Ihnen die Höhe der zu erwartenden Kosten mit und werde, wenn Sie diese nicht in einer Einmalsumme zahlen können, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.


Fristen

In kaum einem Rechtsgebiet spielen Fristen eine so große Rolle wie im Arbeitsrecht. Wer hier zu spät kommt oder handelt, der wird wirklich bestraft. Eine der wichtigsten Fristen ist sicherlich die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.

Bitte informieren Sie mich deshalb als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich, entweder telefonisch oder per E-Mail, damit ich Ihnen rechtzeitig helfen kann. Ist die Kündigungsschutzklage nämlich nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie es nicht ist.

Unzählige weitere Fristen beherrschen das Arbeitsrecht: Gegen ein Versäumnisurteil eines Arbeitsgerichts kann nur binnen 1 Woche Einspruch eingelegt werden, gegen ein sonstiges Urteil binnen 1 Monat nach Zustellung oder binnen 5 Monaten nach Verkündung, ein Antrag auf Insolvenzgeld ist innerhalb von 2 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages mangels Masse oder nach vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit zu stellen.

Wünscht der Arbeitnehmer Teilzeitarbeit, ist dies 3 Monate vor dem gewünschten Beginn zu beantragen und durch den Arbeitgeber bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Teilzeitarbeit abzulehnen. Die Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung gerichtlich angegriffen werden. Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis von den Kündigungsgründen möglich etc.

Eine "böse Falle" sind Verfallfristen. Sehen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, ob dort - meistens am Ende - geregelt ist, dass Sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb bestimmter Fristen anmelden oder sogar gerichtlich einklagen müssen.

Sehr viele Ansprüche im Arbeitsverhältnis, sei es Urlaubsabgeltung, Zahlung von Einmalleistungen, Nacht- oder sonstigen Zuschlägen oder Überstunden etc. können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn Sie diese Verfallfristen verpassen. In Ihrem Arbeitsvertrag steht keine Verfallfrist? Von wegen Glück gehabt! Vielleicht findet auf Ihr Arbeitsverhältnis nämlich ein Tarifvertrag Anwendung, ohne dass Sie das bisher wussten und in dem solche Verfallfristen geregelt sind.

Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück kümmere ich mich um eine rechtzeitige Geltendmachung Ihrer Ansprüche, damit Sie keinen finanziellen Schaden erleiden.


Sonstiges Arbeitsrecht

Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück kümmere ich mich für Sie um alle weiteren Probleme, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Beendigung bestehen.

Bitte informieren Sie mich unverzüglich, wenn Sie zu Unrecht an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wurden, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder aussprechen wollen, wenn Sie urplötzlich nachmittags statt vormittags arbeiten sollen, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren oder ausweiten wollen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Arbeit versehentlich etwas beschädigt haben und das nun bezahlen sollen.

Soll Ihr befristetes Arbeitsverhältnis, auch wenn es bereits mehrfach befristet war, nicht fortgesetzt werden, informieren Sie mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück bitte unverzüglich. Sind Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden, prüfe ich es gerne auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Ist Ihre Abrechnung falsch? Hat Ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet? Sie bekommen keinen Urlaub? All dies sind klassische Tätigkeitsfelder Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht Jens-Peter Winkler in Osnabrück.

Ihr Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler in Osnabrück steht Ihnen bei familien- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite.

Sie können sich mit sämtlichen familien- und arbeitsrechtlichen sowie weiteren Spezialgebieten jederzeit an mich wenden. Ihr Anliegen wird bei Ihrem Anwalt des Vertrauens sehr sensibel und diskret behandelt.

Ich komme auf Wunsch auch gern zu Ihnen nach Hause oder ins Büro.

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